Hintergrund :
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
"Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein wichtiges und erfolgreiches Instrument zur Förderung Erneuerbarer Energien und hat dazu geführt, dass im Strombereich eine besondere Dynamik zu beobachten ist" heißt es im EEG-Erfahrungsbericht 2007 vom 7. November 2007.
"Ziel des geltenden EEG ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 % bis 2010 und mindestens 20 % bis 2020 zu steigern. Diese Ziele sind jetzt fortzuschreiben. Die Fortschreibung des EEG ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs im Frühjahr 2007 unter deutscher Präsidentschaft das verbindliche Ziel beschlossen hat, bis 2020 20 % des gesamten Energieverbrauchs (Strom, Wärme/Kälte, Treibstoffe) der EU mit Erneuerbaren Energien zu decken."
Die für 2010 gesteckten Ziele wurden schon vorzeitig erreicht: "Seit Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 hat sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch von 2,6 % auf rund 5,8 % im Jahr 2006 und am gesamten Endenergieverbrauch von 3,8 % auf rund 8,0 % im Jahr 2006 mehr als verdoppelt. Fast verdoppelt hat sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Bruttostromverbrauch: von 6,3 % im Jahr 2000 auf rund 11,6 % im Jahr 2006. Für 2007 werden über 13 % erwartet, womit das Ausbauziel des EEG bis 2010 bereits 2007 überschritten wird."
2008/2009 soll die EEG-Novelle beschlossen werden und wird zur Zeit heftig diskutiert. Den Kabinettsentwurf und verschiedene Dokumente und Positionspapiere dazu finden Sie auf der Website EEG aktuell (Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.).